Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz – SächsBAG) - Übersicht -

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Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz – SächsBAG)


erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich

vom 9. Juni 2017

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriff und Aufgaben der Berufsakademie Sachsen

§ 2 Praxispartner

§ 3 Errichtung, Rechtsform und Aufbau der Berufsakademie Sachsen

§ 4 Gliederung der Staatlichen Studienakademien

§ 5 Selbstverwaltung und Ordnungen

§ 6 Aufsicht und Zielvereinbarungen

§ 7 Finanzierung

§ 8 Bezeichnungen

 

Teil 2
Studium und Lehre

§ 9 Zugangsberechtigung

§ 10 Zulassung

§ 11 Beendigung des Studiums, Widerruf der Zulassung

§ 12 Studium

§ 13 Prüfungen

§ 14 Abschlüsse

§ 15 Weiterbildung, Technologie- und Wissenstransfer

 

Teil 3
Personal

§ 16 Lehrpersonal

§ 17 Professoren

§ 18 Lehrkräfte für besondere Aufgaben, nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte und Laboringenieure

§ 19 Regelung der Dienstaufgaben

§ 20 Gemeinsame Bestimmungen

 

Teil 4
Leitungs- und Organisationsstruktur
Abschnitt 1
Regelungen zu den Organen, Gremien und Funktionsträgern der Berufsakademie Sachsen

§ 21 Organe und Gremien der Berufsakademie Sachsen

§ 22 Beschlüsse, Verschwiegenheit

§ 23 Rechtsstellung der Mitglieder der Gremien und Organe, Fortführung der Amtszeit von Funktionsträgern

§ 24 Widerruf der Bestellung

 

Abschnitt 2
Zentrale Organisation

§ 25 Direktorenkonferenz

§ 26 Präsident

§ 27 Kanzler

§ 28 Aufsichtsrat

§ 29 Studienkommissionen

§ 30 Zentraler Studierendenrat

§ 31 Zentrale Geschäftsstelle

 

Abschnitt 3
Organisation unterhalb der zentralen Ebene

§ 32 Direktoren der Staatlichen Studienakademien

§ 33 Verwaltungsleiter

§ 34 Gemeinsame Verwaltung

§ 35 Örtlicher Beirat

§ 36 Örtlicher Studierendenrat

§ 37 Leitung der Studienbereiche

§ 38 Leitung der Studiengänge

§ 39 Leitung der Studienrichtungen

 

Teil 5
Staatliche Anerkennung nichtstaatlicher Berufsakademien

§ 40 Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung nichtstaatlicher Berufsakademien

§ 41 Verfahren und Rechtswirkung der staatlichen Anerkennung

§ 42 Staatliche Aufsicht, Anzeige- und Genehmigungspflichten

§ 43 Verlust der staatlichen Anerkennung

 

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 44 Datenverarbeitung

§ 45 Namensschutz, Ordnungswidrigkeiten

§ 46 Übergangsbestimmungen


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Red 20240206.

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